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Dezernat 5 - Technischer Hochschulbetrieb
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Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz» Dezernat 5 » Verwaltung
  Entsorgung - Gefahrgut - Umweltschutz
Gefahrgutbeauftragter/Betriebsbeauftragter für Abfall

Nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) sind für die Vermeidung und die ordnungsgemäße und umweltverträgliche Verwertung und Beseitigung von Abfällen die Erzeuger oder Besitzer verantwortlich. Die Richtlinien zur Abfallentsorgung (Abfallbeseitigungsordnung) der Ruhr-Universität Bochum regeln das Sammeln und Entsorgen von Abfällen. Die für die einzelnen Bereiche oder Teilbereiche Verantwortlichen (z.B. Professoren / Dezernenten) sind im Sinne dieser Richtlinien beim Entstehen von Abfällen verantwortlich (Verursacherprinzip). Eine Weiterdelegation ist dem Kanzler unter namentlicher Nennung der Bediensteten und genauer Bezeichnung des Aufgabenbereiches mitzuteilen (s. Formblatt).

Bei der Organisation der Abfallentsorgung an der Ruhr-Universität wird grundsätzlich unterschieden zwischen Gewerbeabfällen (z. B. Restmüll, Sperrmüll, Papier...) und Sonderabfällen (Gefährliche Abfälle, wie z. B. Sonderabfall aus Laboren, Biomedizinische Abfälle/Tierkadaver...). Sollten Entsorgungen in eigener Verantwortung durchgeführt werden, sind die Mengen und Nachweise dem Sachgebiet zu melden.

  Überblick Entsorgung A - Z
  Entsorgung von Sonderabfall

Richtlinien zur Entsorgung von Gefährlichen Abfällen

  Gefahrgut
  Links
Beförderung und Versand von Gefahrstoffen
z.B. Luft- und Straßentransport chemischer oder biologischer/medizinischer Substanzen, Luftfracht mit Trockeneis, ...
  Fragen können auch an die E-Mail-Adresse entsorgung@uv.rub.de gesendet werden
 
 
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Letzte Änderung: 25.06.2010  | Ansprechpartner: Inhalt & Technik