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Entsorgung - Gefahrgut - Umweltschutz
Gefahrgutbeauftragter/Betriebsbeauftragter für Abfall
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Nach dem Kreislaufwirtschafts-
und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) sind für die Vermeidung
und die ordnungsgemäße und umweltverträgliche
Verwertung und Beseitigung von Abfällen die Erzeuger
oder Besitzer verantwortlich. Die Richtlinien zur Abfallentsorgung
(Abfallbeseitigungsordnung) der Ruhr-Universität Bochum
regeln das Sammeln und Entsorgen von Abfällen. Die für
die einzelnen Bereiche oder Teilbereiche Verantwortlichen
(z.B. Professoren / Dezernenten) sind im Sinne dieser Richtlinien
beim Entstehen von Abfällen verantwortlich (Verursacherprinzip).
Eine Weiterdelegation ist dem Kanzler unter namentlicher Nennung
der Bediensteten und genauer Bezeichnung des Aufgabenbereiches
mitzuteilen (s. Formblatt).
Bei der Organisation der Abfallentsorgung an der Ruhr-Universität
wird grundsätzlich unterschieden zwischen Gewerbeabfällen
(z. B. Restmüll, Sperrmüll, Papier...) und Sonderabfällen
(Gefährliche Abfälle, wie z. B. Sonderabfall aus
Laboren, Biomedizinische Abfälle/Tierkadaver...). Sollten
Entsorgungen in eigener Verantwortung durchgeführt werden,
sind die Mengen und Nachweise dem Sachgebiet zu melden.
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